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Abstammungsbegutachtung

Mit einem Vaterschaftstest wird die biologische Herkunft eines Kindes geklärt. Dafür werden ausgewählte Bereiche des Erbgutes (DNA) der Beteiligten mittels moderner Analysegeräte sichtbar gemacht.

Hintergrund

Über die Keimzellen wird das elterliche Erbgut an das Kind vererbt. Die Hälfte aller Merkmale stammt von der Mutter, die andere Hälfte vom Vater. Alle genetischen Merkmale, die das Kind nicht von der Mutter geerbt hat, muß es zwingend vom biologischen Vater erhalten haben. Nach diesem Prinzip werden die gefundenen Merkmale der Beteiligten miteinander verglichen und ausgewertet. Eine Vaterschaft ist "praktisch bewiesen", wenn der ermittelte Wahrscheinlichkeitswert mindestens 99.9% beträgt.

Ablauf

Von den beteiligten Personen wird mit einem Watteträger an der Innenseite des Mundes zellhaltiges Material genommen. Dieser Vorgang ist völlig schmerzfrei. Aus den Zellen wird anschließend die Erbsubstanz (DNA) isoliert und untersucht.
Beide sorgeberechtigten Eltern müssen ihr Einverständnis für die Durchführung der Abstammungsbegutachtung geben (heimliche Gutachten werden nicht durchgeführt).
Die Probennahme erfolgt nach Absprache entweder hier im "Zentrum für Spezielle Analytik und Medizinische Diagnostik", bei einem Hausarzt oder einem Gesundheitsamt. Zur Absicherung bzw. Gerichtsverwertbarkeit des Gutachtens, wird die Identität der Beteiligten durch gültige Ausweispapiere festgestellt, außerdem ein aktuelles Foto angefertigt und durch Unterschrift bestätigt.
Die Untersuchung von Kind und nur einem Elternteil ist prinzipiell möglich. In Ausnahmefällen müssen beide Eltern untersucht werden.

Geräteausstattung und Versuchsdurchführung entsprechen den Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten der Bundesärztekammer vom März 2002.

Leistungsspektrum

DNA-Analyse zur Feststellung:

  • der Vaterschaft im Auftrag von Amtsgerichten / Familiengerichten
  • der Vaterschaft von privaten Auftraggebern
  • Geschwisterschaft / Großelternschaft
  • der Elternschaft zur Erteilung eines Visums bei Familienzusammenführung / Einwanderungsfällen
  • von Tatortspuren.

Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Dr. A. Milde-Kellers unter der Tel.-Nr. 0421/497-3098 oder -4428